Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs- und Unterstützungsleistungen der KOMMOVIO GmbH (nachfolgend „Berater“) gegenüber ihren Auftraggebern, sofern es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen handelt. Verbraucher finden keine Anwendung; die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also z.B. juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gewerbliche Auftraggeber.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Berater stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des Vertrages ist eine projektbezogene Beratung des Auftraggebers im Bereich öffentlicher Fördermittel. Der Berater unterstützt den Auftraggeber mehrstufig dabei, Fördermittel für dessen Vorhaben zu identifizieren, zu beantragen und bei Bewilligung fachgerecht einzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Analyse geeigneter Förderprogramme, die Entwicklung einer Förderstrategie, die Vorbereitung und Begleitung des Antragsprozesses bis zur Entscheidung der Förderstelle. Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Berater auch optionale Leistungen zur Projektbegleitung in der Umsetzungsphase erbringen (z.B. Beratung bei der Verwendung bewilligter Fördermittel); solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert vereinbart.
2.2 Der Berater schuldet nicht den Erhalt einer bestimmten Förderung oder eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, sondern eine fachkundige, sorgfältige Beratungsleistung nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Garantie für die Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln wird ausdrücklich nicht übernommen.

3. Vertragsschluss und Laufzeit
3.1 Der Beratungsvertrag kommt in der Regel durch gegenseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Beratungs- bzw. Angebotsdokuments zustande. In diesem Zuge werden die konkreten Leistungsphasen, die erfolgsabhängige Vergütung sowie etwaige datenschutzrechtliche Vereinbarungen schriftlich fixiert. Diese AGB werden durch Unterzeichnung Bestandteil des Vertrags.
3.2 Das Vertragsverhältnis ist projektbezogen und endet grundsätzlich mit Abschluss des Beratungsprojekts, spätestens jedoch mit dem Eingang bewilligter Fördermittel auf dem Konto des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich eine darüber hinausgehende Projektbegleitung vereinbart wurde.
3.3 Vor Eintritt des Erfolgsfalls kann der Vertrag vom Auftraggeber ordentlich gekündigt werden, sofern der Berater noch keine unterstützenden Maßnahmen zum Förderantrag vorgenommen hat. Eine solche Kündigung bedarf der Schriftform. Bei vorzeitiger Kündigung ohne wichtigen Grund ist der Berater berechtigt, bereits angefallene Aufwendungen und erbrachte Leistungen abzurechnen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Beratung und Antragstellung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
4.2 Sofern erforderlich, erteilt der Auftraggeber dem Berater die nötigen Vollmachten, damit dieser gegenüber Förderstellen auftreten oder Anträge einreichen kann.
4.3 Der Auftraggeber wird die vom Berater erstellten Unterlagen und Anträge sorgfältig prüfen und etwaige Korrekturen unverzüglich mitteilen.
4.4 Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich, sobald Fördermittel bewilligt oder abgelehnt wurden.
4.5 Die vom Berater erarbeiteten Ergebnisse sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Beraters.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung des Beraters wird individuell vereinbart und erfolgt regelmäßig ganz oder teilweise erfolgsabhängig. Die Höhe der Vergütung sowie etwaige feste Honoraranteile werden im Vertrag oder Angebot festgehalten.
5.2 Ist eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart, wird diese mit Eingang eines positiven Förderbescheids oder der Auszahlung der Fördermittel fällig. Nicht erfolgsabhängige Honoraranteile sind nach Leistungserbringung bzw. gemäß Zahlungsplan zahlbar.
5.3 Zusatzkosten (z.B. Reisen) werden nur bei vorheriger Vereinbarung erstattet.
5.4 Der Anspruch auf Erfolgshonorar besteht auch dann, wenn aufgrund der Beratung eine Förderung erzielt wird, ohne dass der Berater selbst den Antrag eingereicht hat.
5.5 Wird eine zunächst bewilligte Förderung später gekürzt, nicht ausgezahlt oder zurückgefordert, ohne dass der Berater dies zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.
5.6 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

6. Haftung
6.1 Der Berater haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
6.2 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
6.3 Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Vorschriften, z.B. aus dem Produkthaftungsgesetz.

7. Vertraulichkeit
7.1 Der Berater verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers geheim zu halten.
7.2 Ausnahmen gelten für Informationen, die öffentlich zugänglich oder bereits bekannt sind oder zur Vertragserfüllung an Dritte weitergegeben werden müssen.
7.3 Auch der Auftraggeber verpflichtet sich zur Vertraulichkeit gegenüber dem Berater.

8. Datenschutz und Tools
8.1 Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der DSGVO.
8.2 Sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
8.3 Der Berater nutzt ausgewählte, cloudbasierte Tools, deren Einsatz datenschutzkonform erfolgt.
8.4 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Vertragserfüllung oder gesetzlicher Vorgaben.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Es gilt deutsches Recht.
9.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Beraters.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen unberührt.
10.3 Diese AGB enthalten keine Offenlegung vertraulicher interner Abläufe.
10.4 Stand dieser AGB ist November 2025.

Stand: November 2025